Aufgabenprofil Kirchenbezirksbeauftragte für Asyl und Migration in der Ev. Landeskirche in Württemberg

(Veröffentlichung 29.03.2006 von OKR Heiner Küenzlen, Dekan Hans-Peter Ehrlich, Kirchenrat Henry von Bose)
 
"Einführung
 
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Einwanderungsland: Seit den sechziger Jahren leben bei uns ausländische Arbeitskräfte, die von der Bundesregierung angeworben wurden. In den achtziger jahren erreichten vermehrt Asylsuchende unser Land. Spätaussiedelnde nutzen seit Beginn der neunziger Jahre - nach dem Fall des Eisernen Vorhangs - die neuen Freiheiten zur Einreise. Familiennachzüge folgten. Ausländische Studierende, Fachkräfte, Saisonarbeiterinnen und -arbeiter sowie Au-Pair-Kräfte halten sich vorübergehend bei uns auf. Personen ohne gültige Papiere leben in unwürdigen Verhältnissen unter uns.
Im Jahr 1990 haben Engagierte aus dem Bereich der Erwachsenenbildung, des Diakonischen Werkes Württemberg, des Dienstes für Mission, Ökumene und Entwicklung, der Ökumenischen Freundeskreise, des Asylpfarramtes Stuttgart und der Evangelischen Akademie Bad Boll vorgeschlagen, Kirchenbezirksbeauftragte für Flüchtlinge zu berufen. Ein erster Entwurf eines Tätigkeitsprofils wurde bereits im Jahre 1992 erstellt, der als gemeinsamer Entwurf von der Kirchen-Bezirksbeauftragten im Jahre 1994 angenommen wurde.
Die Kirchenbezirksbeauftragten für Asyl und Migration sehen ihren Auftrag in der Bibel begründet:
"Wenn ein Fremdling bei euch wohnt in eurem lande, den sollt ihr nicht bedrücken. Er soll bei euch wohnen wie ein Einheimischer unter euch, und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. Ich bin der Herr, euer Gott." (3. Mose 19,33f).
Christus spricht: "Ich bin fremd gewesen, und ihr habt mihc aufgenommen." (Matthäus 25,35c)
 
Berufung
 
Das Amt des Kirchenbezirks-Beauftragten für Asyl und Migration wird in jedem Dekanat nach den örtlichen Gegebenheiten vorgegeben.
Berufungen durch die jeweiligen Kirchenbezirkssynoden sind wünschenswert. Es können hauptamtliche Pfarrer(innen) oder ehrenamtliche Personen beauftragt werden. Eine Vertretungsregelung ist anzustreben. Die Kirchenbezirksbeauftragten für Asyl und Migration sollten nach Möglichkeit über Sitz und Stimme im Diakonischen Bezirksausschuss verfügen.
 
Aufgaben
 
Je nach örtlichen Notwendigkeiten werden die inhaltlichen Schwerpunkte gesetzt. Die Kirchenbezirksbeauftragten für Asyl und Migration suchen den Kontakt zu den Kirchengemeinden, den ökumenischen Asylinitiativen, Selbsthilfegruppen, den Diakonischen Bezirksstellen, den Fachdiensten für Zuwandernde, dem Landeskirchlichen Migrationsdienst in Württemberg und dem Diakonischen Werk Württemberg.
Die Kirchenbezirksbeauftragten für Asyl und Migration arbeiten mit den eben genannten Einrichtungen zusammen und unterstützen deren Vernetzung soweit erwünscht.
 
Die Aufgaben im einzelnen können sein:
  • Hilfe in Einzelfällen und Vermittlung an bestehende Fachdienste
  • Stärkung vorhandener Initiativen und Anregung neuer Aktivitäten
  • Förderung der Arbeits-/Freundeskreise und Selbsthilfegruppen
  • Vertretung humanitärer Belange der Flüchtlinge und Migranten und Lobbyfunktion in der Öffentlichkeit
  • Angebot der Zusammenarbeit mit den hauptamtlichen Sozialarbeiter(innen) der freien und öffentlichen Träger
  • Verbindung ehren- und hauptamtlicher Aktivitäten
  • Organisation von Informationsdiensten und Schulungen
  • Angebote der Vermittlung bei Konflikten durch administrative Maßnahmen
  • Bereitschaft zu seelsorgerlichen Gesprächen mit Haupt- und Ehrenamtlichen
  • Pflege ökumenischer und interkultureller Kontakte

Fachliche Begleitung
 
Die fachliche Begleitung geschieht durch den Landeskirchlichen Migrationsdienst in Württemberg, das Diakonische Werk Württemberg und die Diakonichen Bezirksstellen.
Der landeskirchliche Beauftragte beruft die Sitzungen für Kirchenbezirksbeauftragte für Asyl und Migration ein und leitet sie. Diese Sitzungen finden in der Regel viermal im Jahr statt. Sie dienen dem kollegialen Austausch, der fachlichen Qualifizierung und der Fortbildung.
 
Finanzen
 
Im Haushaltsplan der Evangelischen Kirchenbezirke sollen Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Reise- und Sachkosten sollen im Rahmen der örtlichen Gepflogenheiten ersetzt werden."
 
Kirchenbezirksbeuaftragte Ingeborg Höschele freut sich auf Kontakt mit Ihnen: "Der Freundeskreis Asyl arbeitet seit vielen Jahren nach den Vorgaben der Landeskirche. Als Kirchenbezirksbeauftragte stehe ich Ihnen jederzeit für Auskünfte zur Verfügung."

Informationen erhalten Sie von:
Kirchenbezirksbeuaftragter Fr. Ingeborg Höschele, Tel. 07156 602021 oder
Helga Frommholz, Tel. 07156 26050.